Friday, February 25, 2005

Wer spamt gibt eine Anzeige auf und zahlt somit . .

Wir wussten es schon immer, es ist einfach nicht klug sich mit Rechtsanwälten anzulegen. So rät der Blawg Handakte (d.h. Law-Blog) [http://log.handakte.de/] mit folgendem Hinweis vom Kommentar-Spam ab:
Wer spamt zahlt, Beispiel:
Ihre Anzeige im E-Business Weblog
Sehr geehrter Herr Wiesner,

Sie haben am 9.3.2004 einen Kommentar mit dem Hinweis auf Ihre Internetseite
www.moneyguide.de.vu bei mir im „E-Business Weblog“ (ISSN 1611-2342) eingestellt.
http://www.roell.net/weblog/archiv/2004
/03/03/sueddeutsche_zeitung_goes_epaper.shtml#2244.
Ich stelle Ihnen deshalb den zur Zeit gültigen Anzeigenpreis für werbende Kommentare in
Rechnung. Er beträgt 900 Euro pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzststeuer. Der Betrag ist jeweils im Voraus zahlbar.

Nettobetrag: 900 EUR
Steuerbetrag (16% USt aus 900 EUR): 144 EUR
Bruttobetrag: 1044 EUR

Bitte überweisen Sie 1044 EUR binnen 10 Tagen auf mein unten angegebes Konto unter
dem Vermerk „moneyguide“. Beachten Sie, dass ich bei ausbleibendem Zahlungseingang nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist sofort das Mahn- bzw. Inkassoverfahren eröffnen werde.
Ich danke für Ihren Auftrag!


URL zum Dokument:
http://www.roell.net/weblog/archiv/pics/RechnungWiesner.pdf

Neue Deutsche Rechtschreibung

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